Pömmerling: Die Zuständigkeit

Montagmorgen, kurz nach acht, lag der Vermerk auf Pömmerlings Schreibtisch. Er war mit Bleistift geschrieben, was in der Staatsanwaltschaft Schilda bedeutete, dass er nicht existieren durfte. „Zuständigkeit klären. Ermittlungsverfahren Wachtmeisterei. Diskret.“ Darunter stand eine Paraphe, die niemand lesen konnte, was ebenfalls Absicht war.

Pömmerling kämmte sich das Haar, soweit es noch vorhanden war, einmal quer über die Glatze, und las den Vorgang. Wachtmeister Quappe, seit dreißig Jahren im Haus, Zuständigkeitsbereich Gebäudesicherheit, Schlüsselgewalt und Asservatenkammer, stand im Verdacht, Kräftigungspräparate vertrieben zu haben, außerdem einige Beweismittel und, so der Vermerk, „Rezeptformulare unklarer Herkunft“. Beim Wachtmeister hatte bereits eine Durchsuchung stattgefunden. Pömmerling fand das ordentlich. Es war nur nicht ganz klar, wer durchsucht hatte.

Er zog das Geschäftsverteilungsverzeichnis heran. Zuständig für Binnenangelegenheiten war Staatsanwalt Dr. Hinterhuber. Pömmerling rief sich die Käuferliste ins Gedächtnis, die im Anhang des Vermerks beigefügt war. Sie war kurz und stand in Quappes Handschrift, denn Quappe führte die ordentlichste Buchhaltung des Hauses. Auf Position drei stand Dr. Hinterhuber, „Stärkungstonikum, 2 x, bar“.

Pömmerling legte den Bleistift hin und nahm einen Füller. Dann also die Vertreterin, Staatsanwältin Zwiebel. Sie saß im Nebenzimmer von Hinterhuber, die beiden aßen jeden Mittag gemeinsam in der Kantine, und Zwiebel stand auf Position sieben. Die nächste Vertretung war Oberstaatsanwalt Kranich, Position eins. Pömmerling zeichnete ein Schema, das bis zum Mittag die gesamte Behörde erfasste. Wer ermitteln durfte, hatte gekauft, und wer nicht gekauft hatte, war nicht zuständig.

Gegen elf ging er in den Keller zur Asservatenkammer. Er hatte beschlossen, den Bestand zu prüfen, bevor jemand fragte, ob es einen Bestand gebe. Der Schlüssel hing am Haken, wo er immer hing, nur dass der Haken inzwischen ein Schild trug: „Bei Abwesenheit bitte Quappe fragen“. Quappe war abwesend.

Regal vier war leer bis auf Papier. Wo einmal ein Beutel mit der Aufschrift „Tatwaffe, Brotmesser, Az. 112/19“ gelegen hatte, lag nun ein Zettel: „Entnommen, Ersatz folgt. Q.“ Im Regal darüber lagen weitere Zettel, alle datiert, alle quittiert, alle mit Stempel. Pömmerling zählte nach. Es waren einundvierzig. Er musste zugeben, dass er noch nie ein so lückenlos geführtes Beweismittelverzeichnis gesehen hatte. Es enthielt nur keine Beweismittel mehr.

Zurück im Büro schrieb er den Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft, das Verfahren zu übernehmen. Der Antrag kam nach vier Stunden zurück, mit einem freundlichen Stempel: „Zuständig ist die Zentrale Ermittlungsstelle für Binnenangelegenheiten der Staatsanwaltschaft Schilda. Bitte dort einreichen.“

Pömmerling schlug im Verzeichnis nach. Die Zentrale Ermittlungsstelle für Binnenangelegenheiten hatte ihren Dienstsitz im Erdgeschoss, Zimmer 0.14, neben dem Kopierraum, und bestand aus einer Person. Die Person hieß Quappe. Das Zimmer war am Freitag durchsucht worden, die Tür war versiegelt, das Siegel trug die Unterschrift von Dr. Hinterhuber.

Er sah eine Weile aus dem Fenster. Draußen ging der Pförtner mit einem Karton vorbei, der verdächtig leicht aussah. Dann zog Pömmerling ein neues Blatt heran und schrieb mit ruhiger Hand den abschließenden Vermerk: „Zuständigkeit ist gegeben. Die Durchsuchung der Zuständigen gilt als Eingang des Antrags. Verfahren wird von Amts wegen fortgeführt. Der Vorgang geht zur Kenntnis an den Unterzeichner.“

Er heftete ihn ab, kämmte sich das Haar noch einmal quer über die Glatze und ging in die Kantine. Dort saßen Hinterhuber, Zwiebel und Kranich an einem Tisch und sprachen angeregt über Rückenschmerzen. Pömmerling nahm den Tisch daneben. Von dort sah man alles, und er war, wie immer, der Einzige, der nichts gekauft hatte.